Hessen lacht … nicht nur zur Fassenacht … keine Sonderzeichen im Zeugnis der Zweiten Staatsprüfung von LiV

Da schreibt Herr Grauen* vom Hessischen Kultusministerium auf eine Anfrage, “warum die Vornamen der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (landläufig als Referendare bezeichnet)** in den Zeugnissen der Zweiten Staatsprüfung teilweise unvollständig beziehungsweise hinsichtlich Schreibweise nicht korrekt wiedergegeben werden” folgende Begründung.

“Zweck der Namensangabe in einem Zeugnis sei lediglich die Identifizierbarkeit und Individualisierbarkeit einer Person und damit die eindeutige Zuordnung der erbrachten Leistung zu einer bestimmten Person.”

Grundproblem ist, dass die Zeugnisdaten über SAP laufen und dort scheinbar keine erweiterten Schriftzeichen erlaubt sind.

* Namen von der Redaktion geändert.
** Anmerkung der Redaktion

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